AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen für den Torveno Monitoring-Service im Geschäftskundenbereich.

B2B-Angebot: Torveno richtet sich an Unternehmen, Selbständigerwerbende, Organisationen und beruflich handelnde Personen. Das Angebot ist nicht als Konsumentenprodukt konzipiert.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über Torveno-Dienstleistungen zwischen Nicolas Graf / Torveno («Torveno») und dem jeweiligen Geschäftskunden («Kunde»), soweit im individuellen Angebot oder in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart wird.

2. Vertragsabschluss

Die öffentliche Website dient der Information und der Geschäftsanbahnung. Eine Anfrage über einen E-Mail-Link stellt noch keine verbindliche Bestellung dar. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines individuellen Angebots, eine Auftragsbestätigung oder einen ausdrücklich als verbindlich gekennzeichneten elektronischen Abschlussprozess zustande.

Bei Widersprüchen gilt folgende Reihenfolge: individuelles Angebot/Auftragsbestätigung, gegebenenfalls Vereinbarung über Auftragsbearbeitung, Leistungsbeschreibung, diese AGB.

3. Leistungsgegenstand

Torveno ist ein betreuter Monitoring-Service für autorisierte Websiteformulare und zugehörige E-Mail-Prozesse. Torveno prüft definierte Abläufe automatisiert, dokumentiert Ergebnisse und meldet bestätigte Störungen. Torveno repariert oder verändert Kundensysteme nicht automatisch.

Die konkrete Leistung, Anzahl Websites/Formulare, Testintervalle, Paketgrenzen und allfällige Zusatzleistungen ergeben sich aus dem gewählten Paket, dem Angebot und der jeweils einbezogenen Leistungsbeschreibung.

4. Autorisierung durch den Kunden

Der Kunde bestätigt, dass er berechtigt ist, Torveno mit automatisierten Tests der angegebenen Websites, Formulare und Mailprozesse zu beauftragen. Der Kunde erteilt Torveno die für den vereinbarten Testablauf erforderliche technische Freigabe. Tests werden nur für ausdrücklich autorisierte Ziele eingerichtet.

5. Technische Einrichtung und 30-Tage-Einführungsphase

Vor dem regulären Monatsbetrieb erfolgt die vereinbarte technische Einrichtung. Dabei werden Formularfelder, Erfolgsregeln, Testdaten, Mailweg und Testprofile eingerichtet und kontrolliert geprüft.

Soweit im Angebot nicht anders festgelegt, schliesst sich an die Einrichtung eine 30-tägige Einführungsphase an. Die einmalige Einrichtungsgebühr und die laufende Monatsgebühr sind getrennte Preisbestandteile. Der reguläre Monatsbetrieb beginnt nach der Einführungsphase. Abweichende Start- oder Abrechnungsdaten können im Angebot festgelegt werden.

6. Preise und Zahlung

Es gelten die im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im verbindlichen Zahlungsprozess ausgewiesenen Preise in Schweizer Franken (CHF). Die öffentliche Website zeigt Standardpakete; individuelle Zusatzleistungen oder zusätzliche Formulare können separat offeriert werden.

Einmalige Einrichtungsleistungen werden unabhängig von den späteren Monatsgebühren geschuldet, sobald die Einrichtung gemäss Auftrag begonnen bzw. erbracht wurde. Wiederkehrende Gebühren werden entsprechend dem vereinbarten Abrechnungszeitraum belastet oder in Rechnung gestellt.

Für automatisierte Zahlungen kann Stripe eingesetzt werden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, ein gültiges Zahlungsmittel und korrekte Rechnungsdaten zu hinterlegen.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt Torveno die für Einrichtung und Betrieb notwendigen Informationen rechtzeitig und korrekt zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere Formular-URLs, freigegebene Testdaten, erwartete Erfolgsregeln, erforderliche technische Änderungen oder Kennzeichnungen und relevante Änderungen an Website, Formularsystem, Anti-Bot-Mechanismen oder Mailprozess.

Ändert der Kunde einen überwachten Prozess, muss Torveno informiert werden, wenn die Änderung Einfluss auf das Testprofil haben kann. Zusätzlicher Einrichtungs- oder Anpassungsaufwand kann separat verrechnet werden, sofern dies vorab vereinbart wird.

8. Monitoring und Grenzen der Leistung

Torveno überwacht nach den vereinbarten Intervallen. Ein Monitoring-System kann technische Störungen reduzieren und schneller sichtbar machen, aber keine lückenlose oder verzögerungsfreie Fehlererkennung garantieren. Testläufe können insbesondere durch Wartung, Netzwerkprobleme, Captchas, Rate-Limits, Drittanbieter, Browseränderungen oder Änderungen an der Kundenwebsite beeinflusst werden.

Eine erfolgreiche Torveno-Prüfung bedeutet, dass der definierte Testablauf im jeweiligen Prüfzeitpunkt erfolgreich war. Sie ist keine Garantie dafür, dass sämtliche realen Nutzeranfragen ausserhalb des Testablaufs jederzeit fehlerfrei verarbeitet werden.

9. Störungsmeldungen

Fehler werden nach der Torveno-Testlogik dokumentiert und – je nach Testart – automatisch wiederholt, bevor eine bestätigte Störung gemeldet wird. Nach Wiederherstellung kann eine Entwarnung versendet werden. Der Kunde bleibt für die technische Behebung der eigenen Website, Formulare, Mailserver und angebundenen Systeme verantwortlich.

10. Verfügbarkeit des Kundenportals

Torveno stellt dem Kunden während des aktiven Vertragsverhältnisses einen geschützten Zugang zum Kundenportal bereit. Dort können insbesondere Monitoring-Status, Tests, Screenshots, Vertrags-/Abrechnungsdaten und die Kündigungsfunktion verfügbar sein. Wartungsarbeiten und technische Unterbrechungen bleiben vorbehalten.

11. Vertragsdauer und Kündigung

Nach der Einführungsphase läuft das Monatsabonnement – sofern im Angebot keine andere Mindestdauer vereinbart ist – jeweils für eine Abrechnungsperiode weiter.

Der Kunde kann das Abonnement im Kundenportal zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen. Die Kündigung wird auf einer separaten Bestätigungsseite verbindlich bestätigt. Bis zum angezeigten Vertragsende bleiben Monitoring und Kundenportal aktiv. Danach werden das Monitoring und der Zugang zum Kundenportal automatisch deaktiviert.

Bei über Stripe abgerechneten Abonnements wird eine Kündigung erst dann in Torveno als vorgemerkt behandelt, wenn Stripe die Kündigung zum Periodenende technisch bestätigt hat.

12. Daten nach Vertragsende

Die Deaktivierung des Kundenportals führt nicht automatisch zur sofortigen Löschung sämtlicher Daten. Vertrags-, Rechnungs- und Nachweisdaten können entsprechend gesetzlichen Pflichten und berechtigten Dokumentationsinteressen weiter gespeichert werden. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und gegebenenfalls der Vereinbarung über Auftragsbearbeitung.

13. Datenschutz und Auftragsbearbeitung

Torveno bearbeitet Personendaten gemäss der veröffentlichten Datenschutzerklärung. Soweit Torveno im Auftrag des Kunden Personendaten bearbeitet, kann die Vereinbarung über Auftragsbearbeitung Bestandteil des Vertrags werden.

14. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln nicht öffentliche technische, geschäftliche und vertragliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.

15. Haftung

Die Haftung richtet sich nach dem zwingenden Schweizer Recht. Soweit gesetzlich zulässig, haftet Torveno nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder reine Folgeschäden, die allein daraus entstehen, dass eine Störung nicht oder nicht sofort erkannt wurde. Torveno haftet insbesondere nicht für Fehler oder Ausfälle, die im Verantwortungsbereich des Kunden oder unabhängiger Drittanbieter liegen.

Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit sie gesetzlich unzulässig ist, insbesondere bei absichtlich oder grobfahrlässig verursachten Schäden.

16. Änderungen der Leistungen und AGB

Torveno kann technische Details des Dienstes weiterentwickeln, sofern der wesentliche Vertragszweck erhalten bleibt. Wesentliche Änderungen an Preisen oder Vertragsbedingungen werden bestehenden Kunden angemessen vor ihrem Wirksamwerden mitgeteilt. Individuell vereinbarte Vertragsbedingungen bleiben vorbehalten.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Für Streitigkeiten mit Geschäftskunden sind – soweit gesetzlich zulässig – die Gerichte am Sitz/Wohnsitz des Anbieters zuständig. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

Stand: 07.08.2026