Datenschutz im Auftrag

Vereinbarung über Auftragsbearbeitung

Allgemeine Bedingungen für Personendaten, die Torveno im Rahmen des Monitoring-Auftrags für Kunden bearbeitet.

Diese Vereinbarung ist als allgemeiner Vertragsbestandteil vorbereitet. Im konkreten Kundenvertrag kann sie durch Angebot/Auftragsbestätigung einbezogen oder durch eine individuell unterzeichnete Fassung ersetzt werden.

1. Parteien und Rollen

Auftraggeber ist der im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung bezeichnete Torveno-Kunde. Auftragsbearbeiter ist Nicolas Graf / Torveno, Dorfstrasse 45, 8494 Bauma, Schweiz.

Soweit Torveno Personendaten ausschliesslich im Auftrag des Kunden bearbeitet, handelt der Kunde als Verantwortlicher und Torveno als Auftragsbearbeiter im Sinne des Schweizer Datenschutzrechts. Bearbeitet Torveno Daten für eigene Vertrags-, Abrechnungs-, Sicherheits- oder Rechtszwecke, erfolgt diese Bearbeitung in eigener Verantwortlichkeit gemäss Datenschutzerklärung.

2. Gegenstand und Zweck

Gegenstand der Auftragsbearbeitung ist die technische Durchführung und Dokumentation autorisierter Formular- und Mailtests, die Störungserkennung, Wiederholungsprüfung, Statuskommunikation und Bereitstellung der Monitoring-Historie.

3. Art der Daten

Torveno verwendet grundsätzlich synthetische Testdaten. Im Rahmen des Dienstes können dennoch insbesondere folgende Informationen verarbeitet werden:

Normale echte Kundenanfragen des Auftraggebers sollen nicht an Torveno kopiert werden.

4. Betroffene Personen

Betroffen sein können insbesondere Ansprechpartner und Mitarbeitende des Auftraggebers sowie – nur falls technisch unbeabsichtigt oder im konkreten Auftrag ausdrücklich erforderlich – weitere Personen, deren Daten in den überwachten Systemen erscheinen.

5. Weisungsbindung

Torveno bearbeitet auftragsbezogene Personendaten nur im Rahmen des vereinbarten Monitoring-Auftrags und dokumentierter Weisungen des Kunden, soweit keine gesetzliche Pflicht zu einer abweichenden Bearbeitung besteht.

6. Vertraulichkeit

Torveno stellt sicher, dass Personen mit Zugriff auf auftragsbezogene Personendaten zur Vertraulichkeit verpflichtet sind und nur im erforderlichen Umfang Zugriff erhalten.

7. Datensicherheit

Torveno trifft dem Risiko angemessene technische und organisatorische Massnahmen. Dazu gehören insbesondere:

8. Unterauftragsbearbeiter

Der Kunde erteilt Torveno eine allgemeine Genehmigung, erforderliche Unterauftragsbearbeiter für Hosting/Serverbetrieb, E-Mail-Infrastruktur, Datensicherung und technische Betriebsleistungen einzusetzen. Torveno stellt sicher, dass Unterauftragsbearbeiter angemessenen Datenschutz- und Sicherheitsverpflichtungen unterliegen.

DienstleisterRolle / ZweckStandort / Verarbeitung
Contabo GmbH, Welfenstraße 22, 81541 München, DeutschlandHosting- und Serverdienstleister für die Torveno-Anwendung und das Kundenportal; mit Torveno besteht für den verwendeten VPS ein Auftragsverarbeitungsvertrag.Deutschland / EU; für den aktuell verwendeten VPS erfolgt der Rechenzentrumsbetrieb in Frankreich.
Contabo France SAS, 2 rue Taunus, 67630 Lauterbourg, FrankreichVon Contabo im Auftragsverarbeitungsvertrag aufgeführte Unterauftragnehmerin für den Betrieb des Rechenzentrums.Frankreich / EU
OptimaNet Schweiz AG / HOSTFACTORY®E-Mail-InfrastrukturSchweiz

Wesentliche neue oder ersetzte Unterauftragsbearbeiter, die auftragsbezogene Personendaten verarbeiten, werden dem Kunden vor oder mit ihrem Einsatz in geeigneter Weise mitgeteilt. Der Kunde kann aus wichtigen datenschutzrechtlichen Gründen widersprechen. Können die Parteien keine angemessene Alternative finden, kann die betroffene Leistung beendet werden.

Zahlungsdienstleister wie Stripe können je nach konkreter Verarbeitung teilweise in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit handeln; ihre Rolle richtet sich nach den jeweiligen Vertrags- und Datenschutzbedingungen.

9. Bekanntgabe ins Ausland

Torveno sorgt bei auftragsbezogenen Bekanntgaben ins Ausland dafür, dass die Voraussetzungen des anwendbaren Datenschutzrechts eingehalten werden. Soweit erforderlich, werden geeignete Garantien wie anerkannte Standardvertragsklauseln eingesetzt.

10. Unterstützung des Kunden

Torveno unterstützt den Kunden im angemessenen Umfang bei der Erfüllung datenschutzrechtlicher Pflichten, insbesondere bei Auskunfts-, Berichtigungs- oder Löschbegehren, soweit die relevanten Daten durch Torveno im Auftrag bearbeitet werden.

11. Verletzungen der Datensicherheit

Stellt Torveno eine Verletzung der Datensicherheit fest, die auftragsbezogene Personendaten betrifft, informiert Torveno den Kunden ohne unangemessene Verzögerung mit den verfügbaren Informationen, damit der Kunde seine gesetzlichen Prüf- und Meldepflichten erfüllen kann.

12. Löschung und Rückgabe

Nach Ende der Auftragsbearbeitung löscht oder gibt Torveno auftragsbezogene Personendaten nach den vereinbarten und gesetzlichen Vorgaben zurück, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Nachweis-/Sicherheitsgründe entgegenstehen. Daten, die Torveno in eigener Verantwortlichkeit für Vertrags-, Rechnungs- oder Rechtszwecke bearbeitet, richten sich nach der Datenschutzerklärung.

13. Nachweis und Kontrolle

Torveno stellt dem Kunden auf angemessene Anfrage Informationen zur Verfügung, die erforderlich sind, um die Einhaltung dieser Vereinbarung zu beurteilen. Kontrollen oder weitergehende Nachweise sind unter angemessener Berücksichtigung von Vertraulichkeit, Sicherheit und Verhältnismässigkeit zu koordinieren.

14. Laufzeit

Diese Vereinbarung gilt für die Dauer derjenigen Torveno-Leistungen, in deren Rahmen Torveno Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet.

Stand: 07.08.2026