Vereinbarung über Auftragsbearbeitung
Allgemeine Bedingungen für Personendaten, die Torveno im Rahmen des Monitoring-Auftrags für Kunden bearbeitet.
1. Parteien und Rollen
Auftraggeber ist der im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung bezeichnete Torveno-Kunde. Auftragsbearbeiter ist Nicolas Graf / Torveno, Dorfstrasse 45, 8494 Bauma, Schweiz.
Soweit Torveno Personendaten ausschliesslich im Auftrag des Kunden bearbeitet, handelt der Kunde als Verantwortlicher und Torveno als Auftragsbearbeiter im Sinne des Schweizer Datenschutzrechts. Bearbeitet Torveno Daten für eigene Vertrags-, Abrechnungs-, Sicherheits- oder Rechtszwecke, erfolgt diese Bearbeitung in eigener Verantwortlichkeit gemäss Datenschutzerklärung.
2. Gegenstand und Zweck
Gegenstand der Auftragsbearbeitung ist die technische Durchführung und Dokumentation autorisierter Formular- und Mailtests, die Störungserkennung, Wiederholungsprüfung, Statuskommunikation und Bereitstellung der Monitoring-Historie.
3. Art der Daten
Torveno verwendet grundsätzlich synthetische Testdaten. Im Rahmen des Dienstes können dennoch insbesondere folgende Informationen verarbeitet werden:
- geschäftliche Kontakt- und Empfängeradressen,
- synthetische Formular-Testdaten und Test-IDs,
- technische Status-, Zeit- und Fehlermeldungen,
- Torveno-Kontrollkopien und automatisierte Bestätigungsmails,
- Screenshots des getesteten Formularablaufs,
- technische Protokolldaten.
Normale echte Kundenanfragen des Auftraggebers sollen nicht an Torveno kopiert werden.
4. Betroffene Personen
Betroffen sein können insbesondere Ansprechpartner und Mitarbeitende des Auftraggebers sowie – nur falls technisch unbeabsichtigt oder im konkreten Auftrag ausdrücklich erforderlich – weitere Personen, deren Daten in den überwachten Systemen erscheinen.
5. Weisungsbindung
Torveno bearbeitet auftragsbezogene Personendaten nur im Rahmen des vereinbarten Monitoring-Auftrags und dokumentierter Weisungen des Kunden, soweit keine gesetzliche Pflicht zu einer abweichenden Bearbeitung besteht.
6. Vertraulichkeit
Torveno stellt sicher, dass Personen mit Zugriff auf auftragsbezogene Personendaten zur Vertraulichkeit verpflichtet sind und nur im erforderlichen Umfang Zugriff erhalten.
7. Datensicherheit
Torveno trifft dem Risiko angemessene technische und organisatorische Massnahmen. Dazu gehören insbesondere:
- Zugriffsbeschränkung auf berechtigte Personen und Systeme,
- geschützte Kundenkonten und Authentifizierung,
- verschlüsselte Datenübertragung über HTTPS/TLS,
- Trennung von Kunden-/Monitoring-Daten nach Kundenbezug,
- Backups und Wiederherstellungsverfahren,
- technische Protokollierung und Fehlerüberwachung,
- regelmässige Aktualisierung betriebsrelevanter Komponenten.
8. Unterauftragsbearbeiter
Der Kunde erteilt Torveno eine allgemeine Genehmigung, erforderliche Unterauftragsbearbeiter für Hosting/Serverbetrieb, E-Mail-Infrastruktur, Datensicherung und technische Betriebsleistungen einzusetzen. Torveno stellt sicher, dass Unterauftragsbearbeiter angemessenen Datenschutz- und Sicherheitsverpflichtungen unterliegen.
| Dienstleister | Rolle / Zweck | Standort / Verarbeitung |
|---|---|---|
| Contabo GmbH, Welfenstraße 22, 81541 München, Deutschland | Hosting- und Serverdienstleister für die Torveno-Anwendung und das Kundenportal; mit Torveno besteht für den verwendeten VPS ein Auftragsverarbeitungsvertrag. | Deutschland / EU; für den aktuell verwendeten VPS erfolgt der Rechenzentrumsbetrieb in Frankreich. |
| Contabo France SAS, 2 rue Taunus, 67630 Lauterbourg, Frankreich | Von Contabo im Auftragsverarbeitungsvertrag aufgeführte Unterauftragnehmerin für den Betrieb des Rechenzentrums. | Frankreich / EU |
| OptimaNet Schweiz AG / HOSTFACTORY® | E-Mail-Infrastruktur | Schweiz |
Wesentliche neue oder ersetzte Unterauftragsbearbeiter, die auftragsbezogene Personendaten verarbeiten, werden dem Kunden vor oder mit ihrem Einsatz in geeigneter Weise mitgeteilt. Der Kunde kann aus wichtigen datenschutzrechtlichen Gründen widersprechen. Können die Parteien keine angemessene Alternative finden, kann die betroffene Leistung beendet werden.
Zahlungsdienstleister wie Stripe können je nach konkreter Verarbeitung teilweise in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit handeln; ihre Rolle richtet sich nach den jeweiligen Vertrags- und Datenschutzbedingungen.
9. Bekanntgabe ins Ausland
Torveno sorgt bei auftragsbezogenen Bekanntgaben ins Ausland dafür, dass die Voraussetzungen des anwendbaren Datenschutzrechts eingehalten werden. Soweit erforderlich, werden geeignete Garantien wie anerkannte Standardvertragsklauseln eingesetzt.
10. Unterstützung des Kunden
Torveno unterstützt den Kunden im angemessenen Umfang bei der Erfüllung datenschutzrechtlicher Pflichten, insbesondere bei Auskunfts-, Berichtigungs- oder Löschbegehren, soweit die relevanten Daten durch Torveno im Auftrag bearbeitet werden.
11. Verletzungen der Datensicherheit
Stellt Torveno eine Verletzung der Datensicherheit fest, die auftragsbezogene Personendaten betrifft, informiert Torveno den Kunden ohne unangemessene Verzögerung mit den verfügbaren Informationen, damit der Kunde seine gesetzlichen Prüf- und Meldepflichten erfüllen kann.
12. Löschung und Rückgabe
Nach Ende der Auftragsbearbeitung löscht oder gibt Torveno auftragsbezogene Personendaten nach den vereinbarten und gesetzlichen Vorgaben zurück, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Nachweis-/Sicherheitsgründe entgegenstehen. Daten, die Torveno in eigener Verantwortlichkeit für Vertrags-, Rechnungs- oder Rechtszwecke bearbeitet, richten sich nach der Datenschutzerklärung.
13. Nachweis und Kontrolle
Torveno stellt dem Kunden auf angemessene Anfrage Informationen zur Verfügung, die erforderlich sind, um die Einhaltung dieser Vereinbarung zu beurteilen. Kontrollen oder weitergehende Nachweise sind unter angemessener Berücksichtigung von Vertraulichkeit, Sicherheit und Verhältnismässigkeit zu koordinieren.
14. Laufzeit
Diese Vereinbarung gilt für die Dauer derjenigen Torveno-Leistungen, in deren Rahmen Torveno Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet.
Stand: 07.08.2026