Datenschutz im Auftrag

Vereinbarung über Auftragsbearbeitung

Allgemeine Bedingungen für Personendaten, die Torveno im Rahmen des Monitoring-Auftrags für Kunden bearbeitet.

Diese allgemeine Vereinbarung gilt für ein konkretes Vertragsverhältnis, soweit sie in der persönlichen Auftragsübersicht, im elektronischen Bestätigungsprozess, in der Auftragsbestätigung oder durch individuelle Vereinbarung einbezogen wurde.

1. Parteien und Rollen

Auftraggeber ist der jeweilige Torveno-Kunde.

Auftragsbearbeiter ist:

Nicolas Graf / Torveno
Dorfstrasse 45
8494 Bauma
Schweiz

Soweit Torveno Personendaten ausschliesslich im Auftrag des Kunden bearbeitet, handelt der Kunde als Verantwortlicher und Torveno als Auftragsbearbeiter.

Der Kunde bleibt für die Rechtmässigkeit der zugrunde liegenden Datenbearbeitung und für seine Weisungen verantwortlich.

Bearbeitet Torveno Daten für eigene Vertrags-, Abrechnungs-, Sicherheits-, Nachweis- oder Rechtszwecke, erfolgt diese Bearbeitung in eigener Verantwortlichkeit.

2. Gegenstand, Zweck und Dauer

Gegenstand der Auftragsbearbeitung ist die technische Durchführung autorisierter Formular- und Mailtests im Rahmen des Torveno Monitoring-Service.

Die Bearbeitung dient insbesondere:

Interne Fehlerdetails, Volltestdaten und Screenshots können hierfür technisch verarbeitet werden, werden jedoch nicht automatisch im Kundenportal offengelegt.

Die Auftragsbearbeitung dauert grundsätzlich so lange, wie Torveno die betreffenden Monitoring-Leistungen erbringt oder auftragsbezogene Daten noch rechtmässig verarbeitet.

3. Art der Personendaten

Torveno verwendet für reguläre Monitoring-Tests grundsätzlich synthetische und klar erkennbare Testdaten.

Bearbeitet werden können insbesondere:

Normale echte Kundenanfragen des Auftraggebers sollen nicht an Torveno kopiert werden.

4. Kategorien betroffener Personen

Betroffen sein können insbesondere Ansprechpartner und Mitarbeitende des Auftraggebers.

Weitere natürliche Personen können nur betroffen sein, wenn ihre Daten technisch unbeabsichtigt oder aufgrund eines ausdrücklich vereinbarten Testablaufs verarbeitet werden.

5. Weisungsbindung und Zweckbegrenzung

Torveno bearbeitet auftragsbezogene Personendaten nur im Rahmen des vereinbarten Monitoring-Auftrags, der dokumentierten Konfiguration und rechtmässiger Weisungen des Kunden, soweit keine gesetzliche Pflicht zu einer abweichenden Bearbeitung besteht.

6. Vertraulichkeit

Personen mit Zugriff auf auftragsbezogene Personendaten werden auf Vertraulichkeit verpflichtet oder unterliegen einer entsprechenden gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.

Zugriffe werden auf den für die Leistungserbringung erforderlichen Umfang beschränkt.

7. Datensicherheit

Torveno trifft dem Risiko angemessene technische und organisatorische Schutzmassnahmen.

Dazu gehören insbesondere:

8. Unterauftragsbearbeiter

Der Kunde erteilt Torveno eine allgemeine Genehmigung, erforderliche Unterauftragsbearbeiter für Hosting, Serverbetrieb, E-Mail-Infrastruktur, Datensicherung und vergleichbare technische Betriebsleistungen einzusetzen.

Dienstleister Zweck Standort
Contabo GmbH Hosting und Serverbetrieb der Torveno-Anwendung Deutschland / EU; verwendeter VPS in Frankreich
Contabo France SAS Rechenzentrumsbetrieb für den verwendeten VPS Frankreich / EU
OptimaNet Schweiz AG / HOSTFACTORY® Torveno-E-Mail-Infrastruktur Schweiz

Wesentliche neue oder ersetzte Unterauftragsbearbeiter, die auftragsbezogene Personendaten bearbeiten, werden dem Kunden in geeigneter Weise mitgeteilt.

Der Kunde kann aus wichtigen datenschutzrechtlichen Gründen gegen eine Änderung Einspruch erheben.

Zahlungsdienstleister wie Stripe sind nur insoweit Gegenstand dieser Vereinbarung, wie sie tatsächlich als Auftragsbearbeiter für die hier beschriebenen Monitoring-Daten handeln.

9. Bearbeitung im Ausland

Auftragsbezogene Personendaten können insbesondere in der Schweiz und in der Europäischen Union bearbeitet werden.

Soweit eine Bekanntgabe in einen Staat erfolgt, für den zusätzliche Schutzmassnahmen erforderlich sind, sorgt Torveno für einen gesetzlich zulässigen Transfermechanismus.

10. Unterstützung des Kunden

Torveno unterstützt den Kunden im angemessenen und technisch möglichen Umfang bei datenschutzrechtlichen Pflichten, soweit diese die im Auftrag bearbeiteten Daten betreffen.

11. Verletzungen der Datensicherheit

Stellt Torveno eine Verletzung der Datensicherheit fest, die auftragsbezogene Personendaten betrifft, informiert Torveno den Kunden ohne unangemessene Verzögerung mit den verfügbaren Informationen.

12. Anfragen betroffener Personen

Geht bei Torveno eine Anfrage einer betroffenen Person ein, die erkennbar Daten betrifft, welche Torveno ausschliesslich im Auftrag des Kunden bearbeitet, wird die Anfrage grundsätzlich an den Kunden weitergeleitet beziehungsweise das weitere Vorgehen mit ihm abgestimmt.

13. Löschung, Rückgabe und Vertragsende

Nach Ende der Auftragsbearbeitung löscht oder gibt Torveno auftragsbezogene Personendaten entsprechend den vereinbarten und gesetzlichen Vorgaben zurück, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Sicherheits- beziehungsweise Nachweisgründe entgegenstehen.

Technisch bedingte Sicherungskopien können bis zu ihrer regulären Überschreibung beziehungsweise Löschung weiter bestehen.

Daten, die Torveno in eigener Verantwortlichkeit für Vertrags-, Rechnungs-, Sicherheits- oder Rechtszwecke bearbeitet, richten sich nach der Datenschutzerklärung.

14. Nachweis- und Kontrollrechte

Torveno stellt dem Kunden auf angemessene Anfrage Informationen zur Verfügung, die erforderlich sind, um die Einhaltung dieser Vereinbarung zu beurteilen.

Kontrollen, Audits oder weitergehende Nachweise sind vorgängig zu koordinieren und unter Berücksichtigung von Vertraulichkeit, Informationssicherheit, Betriebsstabilität, Rechten anderer Kunden und Verhältnismässigkeit durchzuführen.

15. Verhältnis zu weiteren Vertragsunterlagen

Diese Vereinbarung ergänzt die bestätigte Auftragsübersicht, die AGB und die Leistungsbeschreibung.

Individuell ausdrücklich vereinbarte Regelungen bleiben vorbehalten.

Soweit sich Regelungen ausschliesslich auf die Auftragsbearbeitung von Personendaten beziehen, gehen diese Regelungen allgemeinen Vertragsbestimmungen vor.

16. Laufzeit und Änderungen

Diese Vereinbarung gilt für die Dauer derjenigen Torveno-Leistungen, in deren Rahmen Torveno Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet.

Pflichten, die ihrem Zweck nach über das Vertragsende hinaus gelten müssen, bleiben im erforderlichen Umfang bestehen.

Torveno kann diese allgemeine Fassung anpassen, wenn sich Datenbearbeitung, Unterauftragsbearbeiter, technische Schutzmassnahmen oder rechtliche Anforderungen ändern.

Stand: 27.08.2026